Antworten auf häufige Fragen

Manche Fragen zu gynäkologischen Beschwerden oder auch dem Praxisablauf lassen sich eigentlich ganz leicht klären. Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Aber natürlich lässt sich nicht jede Frage so einfach beantworten. Sollte also etwas unklar bleiben oder Sie Fragen darüber hinaus haben, melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns, wir helfen Ihnen gerne!

Pille vergessen – was nun?

Je nachdem welche Pille Sie nehmen …

… und wann in Ihrem Zyklus Sie die Einnahme vergessen haben, kann die Einnahme danach einfach fortgesetzt werden oder Sie müssen für den Rest des Zyklusses zusätzlich verhüten. Bitte nehmen Sie also nicht einfach die vergessene(n) Pille(n) nach, sondern rufen Sie uns innerhalb der Telefonzeiten an, damit wir Ihnen individuell weiterhelfen können.

Wie oft soll ich zur Vorsorge kommen?

Sie sollten auf jeden Fall einmal im Jahr …

… zur Vorsorgeuntersuchung zu uns in die Praxis kommen. Beachten Sie bitte, dass wir teilweise bereits ein halbes Jahr im Voraus quasi ausgebucht sind und Sie Ihren nächsten Termin rechtzeitig ausmachen, am einfachsten direkt nach der Untersuchung in der Praxis.

Wie oft habe ich Anspruch auf einen Abstrich?

Seit 2020 wird bei Frauen ab 35 Jahren …

… neben dem Abstrich am Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) ein Test zum Nachweis des Humanen Papilloma­virus (HPV-Test) durchgeführt. Sind beide Untersuchungen unauffällig, wird dieser Kombinations­test nach 3 Jahren wiederholt. Wir erachten dennoch den jährlichen PAP-Abstrich als sinnvoll und bieten diesen bei der Krebsvorsorge als Zusatzleistung an.

Was bedeutet IGeL-Leistung?

Es gibt Leistungen, die nicht oder nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. …

… Diese können Sie natürlich weiterhin in Anspruch nehmen, müssen Sie dann allerdings selbst bezahlen. Eine Übersicht über diese Leistungen zusammen mit den entstehenden Kosten finden Sie in unserem Flyer Patienteninformation Krebsvorsorge bzw. Schwangerenvorsorge:

Was tun bei Scheidenpilz?

Beim Verdacht auf Scheidenpilz …

… legt die Ärztin ggf. eine Pilzkultur an, die erst nach ein paar Tagen beurteilt werden kann. Sollte sie positiv sein, melden wir uns bei Ihnen, damit Sie mit der Therapie beginnen können. Hierfür holen Sie sich rezeptfrei in der Apotheke eine 3-Tages-Kombi-Packung. Diese beinhaltet 3 Zäpfchen, die an 3 aufeinander folgenden Abenden vaginal eingeführt werden und einer Creme, die Sie 5 Tage lang anwenden sollten. Halten die Beschwerden danach weiter an, melden Sie sich bitte zur Wiedervorstellung in der Praxis.
Wichtig: Sollte die Pilzkultur negativ sein, erhalten Sie keinen Anruf, es besteht dann auch kein Handlungsbedarf.

Wann beginnt ein neues Quartal?

Ein Quartal umfasst jeweils 3 Monate …

… eines Kalenderjahres. Das jeweils neue Quartal beginnt also am 1. Januar (1. Quartal), 1. April (2. Quartal), 1. Juli (3. Quartal) und 1. Oktober (4. Quartal). Bei gesetzlich Versicherten muss die Gesundheitskarte für jegliche Praxisleistung in dem Quartal in der Praxis eingelesen werden, in dem die Leistung erbracht wird. Das gilt auch beispielsweise für die Ausstellung von Überweisungen, Rezepten und sonstigen Verordnungen. Sollte die Karte im laufenden Quartal bereits eingelesen worden sein, können Sie weitere Rezepte und Verordnungen auch telefonisch (vor)bestellen.

Wie lange sind Rezepte & Verordnungen gültig?

Kassenrezepte und Heilmittelverordnungen …

… sind ab Ausstellung 28 Tage (4 Wochen) lang gültig. Privatrezepte können Sie 3 Monate lang einlösen.

Wann kann ich zur Blutentnahme kommen?

Alle Arten von Blutuntersuchungen …

… werden vorab mit einer der Ärztinnen abgesprochen. Sollte mit Ihnen eine Blutentnahme vereinbart worden sein, können Sie zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ohne Termin in die Praxis kommen. Nüchtern müssen Sie nur auf ausdrücklichen Hinweis bei der Vorbesprechung sein.

Verpasste/nicht abgesagte Termine

Leider kommt es immer wieder vor, …

… dass Patientinnen einfach unabgemeldet nicht erscheinen, während andere monatelang auf einen Termin warten müssen. Daher erlauben wir uns – sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, aber auch nicht rechtzeitig absagen – ein Ausfallhonorar von 30€ zu berechnen.

Weiterführende Adressen und Links:

Adressen Abklärungskolposkopie

Online-Vorträge der deutschen Menopausengesellschaft für Patientinnen

Wir sind telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag
15.00 – 17.00 Uhr

Unsere Praxis ist geöffnet:
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Montag & Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag
nur nach Terminabsprache!

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