Rezeptbestellung
Neu seit Jahresbeginn: Das E-Rezept
Seit Januar 2024 werden Rezepte für gesetzlich Versicherte direkt auf einen sicheren Server übertragen, von wo sie in der Apotheke mit der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können.
Ihre Karte muss wie bisher einmal im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden. Sie bekommen dann keinen Ausdruck mehr in die Hand, sondern können Ihre verordneten Medikamente mit Ihrer eGK in der Apotheke abholen. Der Vorteil: Sollten Sie im selben Quartal ein weiteres Rezept benötigen, reicht ein Anruf bei uns. Ein weiteres E-Rezept kann dann direkt in Auftrag gegeben werden.
Rechtzeitig planen
Berücksichtigen Sie bitte bei der Planung Ihres Apothekenbesuchs, dass auch die E-Rezepte von der ausstellenden Ärztin signiert werden müssen, was immer erst nach Ende der Sprechstunde erfolgen kann. Erst dann sind die Rezepte in der Apotheke auch abruf- und einlösbar.
Ausnahmen vom E-Rezept
Privatrezepte sowie Rezepte für Hilfsmittel und Anmischungen werden weiterhin im Papierformat ausgehändigt. Das gilt auch grundsätzlich für alle Rezepte für Privatversicherte.

Wir sind telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag
15.00 – 17.00 Uhr
