E-Rezept ab 01.01.2024

Seit Januar 2024 werden Rezepte für gesetzlich Versicherte direkt auf Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
Diese Karte muss wie bisher einmal im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden. Sie bekommen dann keinen Ausdruck mehr in die Hand, sondern können Ihre verordneten Medikamente mit Ihrer eGK in der Apotheke abholen. Der Vorteil: Sollten Sie im selben Quartal ein weiteres Rezept benötigen, reicht ein Anruf bei uns. Ein weiteres E-Rezept kann dann direkt auf Ihre Karte „geschickt“ werden.

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